objekt Z0073591 - Erlass, 1 Bl.
Diese Abbildung im DFG-Viewer anzeigenName | Wert |
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Laufende Nummer | Z0073591 |
Sammlungsbereich | Stadt- und Landesgeschichte |
Hauptgruppe | Autographen |
Untergruppe | Korrespondenzen |
Inventar-Nr. | A/1633/2009 |
Objektbezeichnung | Erlass, 1 Bl. |
Beschreibung des Textes | Verf. teilt mit, dass mit den Erlässen vom März und April 1709 festgelegt wurde, dass Milizpersonen ohne Genehmigung des Obersten bzw. Kommandanten des jeweiligen Regiments nicht heiraten, sich nicht einmal verloben, dürfen; Verf. äußert, dass dies auch überall publiziert wurde, trotzdem einige "Mousquitier" sich das Recht genommen haben, außerhalb des Landes Sachsen sich trauen zu lassen; Verf. erklärt diese Ehen für ungültig; Verf. erteilt Anweisung, dies in allen Pfarreien und "Canzeln" zu publizieren |
Stückzahl | 1 |
Schlagwort | Befreiungskriege <1813-1815> |
Erwähnte Person | Leipziger, ... [Verfasser; Unterzeichner] |
Erwähnte Person | Hölzel, Johann Christoph [Verfasser; Unterzeichner] |
Erwähnte Person | Unbekannt [Schreiber] |
Erwähnte Institution | August <Polska, Król, II.> [genannte Person] |
Erwähnter Ort | Dresden |
Erwähnte Zeit | 1709.03.18 (Erlass betr. des Heiratens von Milizpersonen) |
Erwähnte Zeit | 1709.04.05 (Erlass betr. des Heiratens von Milizpersonen) |
Datierung verbal | 1726.07.31 |
Herstellungsort | Dresden |
Material | Papier |
Maße | 32,7 x 39,9 cm |
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